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Garantiebedingungen

Garantiebedingungen


Allgemeine Bedingungen

  • Vor der Montage sind die Artikel auf Passgenauigkeit (Mittelstellung, Verzahnungen, Anschlüsse, Länge etc. ) zu prüfen. Bei eingereichten Garantien aufgrund von Schlüsselungsfehlern oder abweichende Passgenauigkeit können keine Montagekosten erstattet werden
  • Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie vollständig, sowie mit ausgefülltem Garantieantrag und allen weiteren benötigen Formularen (Kopie Lieferschein, Rechnung etc. )  eingereicht werden.

Lenkgetriebe

 

Wir gewähren auf allen Lenkgetrieben eine Garantie von 24 Monaten, wenn eine Laufleistung von 40.000km nicht überschritten ist.

 

Zum erlöschen der Garantieansprüche führt:

  • Montage ins nicht spezifisch dazugehörige Fahrzeug
  • Beschädigung oder Demontage des Lenkgetriebes
  • Einsendung von unvollständigen Lenkgetrieben
  • Beschädigung jeglicher Gewinde und Verbindungen
  • Nachweislicher Fehler am Lenksystem, der nicht auf das Lenkgetriebe zurückzuführen ist (System Überdruck etc)
  • Montage des Lenkgetriebes ohne Spülung des System und Wechsel des Hydrauliköls

Servopumpen

Wir gewähren auf allen Servopumpen eine Garantie von 24 Monaten, wenn eine Laufleistung von 40.000km nicht überschritten ist.

Zum erlöschen der Garantieansprüche führt:

  • Montage ins nicht spezifisch dazugehörigen Fahrzeugs
  • Umbauen oder Zerlegen der Servopumpe
  • Nachweislicher Fehler am Lenksystem, der nicht auf die Servopumpe zurückzuführen ist
  • Montage der Servopumpe ohne Spülung des System und Wechsel des Hydrauliköls
  • Einsendung von unvollständigen Servopumpen
  • Beschädigungen an Gewinden, Verbindungen oder am Gehäuse aufweist

Elektrische Lenksäulen

Wir gewähren auf alle Lenksäulen eine Garantie von 24 Monaten, wenn eine Laufleistung von 40.000km nicht überschritten ist.

Zum erlöschen der Garantieansprüche führt:

  • Montage ins nicht spezifisch dazugehörige Fahrzeug
  • Umbauen oder Zerlegen der Lenksäule
  • Nachweislicher Fehler am Lenksystem, der nicht auf die Lenksäule zurückzuführen ist
  • Einsendung von unvollständigen Lenksäulen
  • Beschädigungen an Gewinden, Verbindungen oder am Gehäuse aufweist

Umbaukosten

Umbaukosten können nur erstattet werden, wenn die Rechnungen einer Fachwerkstatt über den Erst- und den Zweiteinbau vorliegen.

Die Umbaukosten werden mit einem Verrechnungssatz von max. 46 Euro/Std Netto beglichen

Als Grundlage für den Verrechnungssatz der Kosten dienen die Arbeitswerte (Zeitvorgaben) des aktuellen TECDOC - Programms. Hydrauliköl wird mit max. 5 Euro Netto per Liter beglichen.